Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag wird zwischen dem Auftraggeber und der Firma Kienzler Recycling GmbH geschlossen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung zu nachfolgenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen. Abweichende Regelungen gelten nur bei schriftlicher gegenseitiger Einwilligung.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Vertrag betrifft die Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von Abfällen, die Miete des Containers durch den Auftraggeber für die Dauer der Nutzung und die Abfuhr des gefüllten Containers durch den Unternehmer. Die Pflicht zur Übernahme von Abfällen ruht, solange die Entsorgung aus Gründen, die der Unternehmer weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht wie vorgesehen erfolgen kann. Der Unternehmer ist berechtigt, die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch Ditte zu veranlassen. Weisungen die zu einem Verstoß gegen rechtliche Regelungen führen würden, braucht der Unternehmer nicht zu befolgen. Der Unternehmer ist berechtigt, soweit nicht anders vereinbart, sich den Inhalt des Containers anzueignen und darüber zu verfügen. Angaben des Unternehmers über Größe und Tragfähigkeit des Containers sind nur Näherungswerte. Auf nicht wesentliche Abweichungen kann der Auftraggeber keine Preisminderung oder sonstige Ansprüche herleiten.

§ 3 Zufahrten und Aufstellplatz

Dem Auftraggeber obliegt es einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Die Zufahrtswege müssen zum Befahren mit dem LKW ausgelegt sein. Der Untergrund muss so beschaffen sein, dass der Container dauerhaft dort abgestellt werden kann. Für eventuelle Schäden an den Zufahrtswegen, dem Fahrzeug, Container sowie sonstige Gegenstände haftet der Unternehmer nicht, es sei denn er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

§ 4 Sicherung und Beladung des Containers

Falls der Container auf öffentlichen Flächen abgestellt werden soll, hat der Auftraggeber für die notwendigen Genehmigungen und Absicherungen, sowie ausreichender Beleuchtung zu sorgen. Sämtliche Gebühren die aus der Aufstellung resultieren trägt der Auftraggeber. Falls bei fehlender Absicherung ein Schadensfall eintritt haftet der Auftraggeber. Der Container darf nur bis zur Randhöhe und im Rahmen des zulässigen Höchstgewichts beladen werden. Bei falscher Befüllung sowie bei Überfüllung und falscher Deklaration haftet der Auftraggeber, ferner hat er sämtliche Kosten zu tragen.

§ 5 Schadensersatz

Für Schäden am Container, sowie das Abhandenkommen des Containers haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet ebenfalls bei sämtlichen im Zusammenhang mit diesem Vertrag auftretenden Forderungen und Schäden, wenn ein grob fahrlässiges Verhalten oder eine vorsätzliche Handlung des Unternehmers ausgeschlossen werden kann.

§ 6 Entgelte

Das vereinbarte Entgelt besteht aus der Containermiete, den Gestellungskosten der Entsorgungskosten des Abfalls, sowie einen eventuellen vereinbarten Sonderposten. Für vergebliche An- und Abfahrt der Containers oder eventuelle Wartezeiten hat der Auftraggeber soweit er die zu vertreten hat eine entsprechende Entschädigung zu zahlten.

§ 7 Änderungen, Ergänzungen, Gerichtsstand

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Freiburg.