Hier finden Sie Auszüge aus der aktuellen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

  • Folien und Verpackungen aus Kunststoff AVV 150102

    Beinhaltet

    • Schrumpffolien
    • Stretchfolien
    • Luftpolsterfolien
    • Foliensäcke

    Beinhaltet nicht

    • Silofolien
    • Nicht-Kunststoff-Folien
    • Hartkunststoffe (z.B. Rohre, Kabelkanäle, Produktionsabfälle, Fensterrahmen aus Kunststoff)
    • Styropor, Styrodur, Polyurethan
    • Bodenbeläge, Teppichböden
    • Ölkanister/Öltanks
    • Volle oder nicht restentleerte Eimer, Kanister, etc.
    • Sondermüll jeglicher Art
  • Straßenkehricht AVV 200303

    Beschreibung

    Unter Straßenkehricht versteht man alles, was z.B. mittels Kehrmaschinen von den Straßen gekehrt werden kann.

    Je nach Jahreszeit schwanken die Anteile an organischen Abfällen (Wurzeln, Erde, Unrat) und mineralischen Abfällen (Split, Steine).

    Straßenkehricht-Entsorgung

    Der Straßenkehricht wird bei uns aufbereitet.

    In unserer Anlage kann ganzjährlich Straßenkehricht aufbereitet werden.

    Bei der Aufbereitung kommen unterschiedliche Siebtechniken zum Einsatz, in deren Verlauf drei Fraktionen gewonnen werden. Vor allem Straßensplitt nach einer Winterkehrung kann aufbereitet und wiederverwertet werden. Kehrungen mit hohem organischem Anteil werden zur Kompostierung aufbereitet. Da Straßenkehricht zunehmend Müll enthält, wird eine Aufbereitung immer anspruchsvoller.

  • Kabel AVV 170411

    Beschreibung

    Kabelschrott fällt häufig bei Abbrucharbeiten oder beim Recycling ausgedienter Geräte an.

    Kabelschrott ist ein sehr wertvoller Schrott, denn Kabel enthalten Metalle wie Kupfer oder Aluminium. Dies sind wertvolle Materialien, die den natürlichen Rohstoffen qualitativ ebenbürtig sind. Das macht das Kabel-Recycling auch so interessant: Die Metalle liegen nach der Kunststoffseparierung sehr rein vor und können direkt in die Kabelproduktion zurückfließen.

    Tatsächlich ist Kabelschrott heute eine der wichtigsten Quellen für recyceltes Kupfer. Die Kabel werden gehäckselt, separiert und am Schluss als Granulat in diversen Körnungen ausgegeben. Auch der Kunststoff kann zu Granulat verarbeitet und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Wir nehmen alle Formen und Grössen von Kabeln an, sortiert oder gemischt.

    Für Erdkabel gelten besondere Regelungen, da sie meist mit Blei versetzt und damit kontrollpflichtig sind.

    Wir beraten Sie gerne bei offenen Fragen zum Thema Kabel-Entsorgung.

  • KMF: Künstliche Mineralfasern AVV 170603

    Beschreibung

    Unter Beachtung der unten aufgelisteten Schutzmaßnahmen können künstliche Mineralfasern bei uns angeliefert werden.

    Beachten Sie bitte, das dafür eine Anmeldung erforderlich ist.

    Schutzvorschriften

    • Die Staubentwicklung muss unbedingt vermieden werden.
      Eine Schutzkleidung, bestehend aus Einweg- oder Mehrwegstaubschutzanzug, Schuhüberzüge, Handschuhen und Staubmaske, ist auf jeden Falt als Vorbeugung zu tragen.
    • Zusätzlich müssen die künstlichen Mineralfasern in reißfesten Big Bags (Gewebesäcken) staubdicht verpackt und mit der Kennzeichnung "Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen" versehen werden.
    • Eine separate Anlieferung oder Abholung ist erforderlich.

    Beinhaltet

    Allgemein auch als Mineralfaser-Dämmstoffe bezeichnet sind Vorkommen z.B. in Form von Glaswolle und Steinwolle.

    KMF ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe künstlich hergestellter Fasern unterschiedlicher Zusammensetzung.

    Vorkommen im Gebäude

    • Wärme- und Schallschutz
      • Innenwände
      • Leichtbauwände
      • Akustikdecken
      • Fußböden
      • Dachausbau
      • Außenfassaden
      • Trittschalldämmung unter Estrich
      • Mineralfaserhaltiger Putz
      • Wärmedämmung in Rollladenkästen
    • Brandschutz
      • Fassadenbau
      • Spritz-Isolierungen
  • Nicht-magnetische Metalle (NE-Metalle) AVV 191203

    Beinhaltet

    • Aluminium
    • Blei und Zink
    • Kabelschrott
    • Kupfer
    • Messing
    • Nickel
    • Zinn

    Beinhaltet nicht

    • Bleibatterien
    • Katalysatoren
    • Kontaminierte oder radioaktive NE-Metalle
  • Stahlschrott AVV 170405

    Beinhaltet

    • Badewannen
    • Geschirrspüler und Waschmaschinen
    • Rohre und Stangen
    • Werkzeuge
    • Stahltüren
    • Gartentore und Zäune aus Metall
    • Heizkörper
    • Metallmöbel
    • Kessel
    • Dach- und Regenrinnen
    • Töpfe, Pfannen und Besteck
    • Alu-Fensterrahmen
    • Felgen
    • Bleche
    • Motoren und Elektromotoren
    • Bad- und Sanitärarmaturen

    Beinhaltet nicht

    Gegenstände, die keinerlei Metall enthalten, müssen getrennt entsorgt werden.

  • Elektromotoren AVV 170405-EM

    Beschreibung

    Der Elektromotor in all seinen Formen ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.

    Er dient der Umwandlung von elektrischer in mechanische Energie. Diese mechanische Energie wird als Drehbewegung einer Welle oder Achse erzeugt, was durch die wechselseitig wirkenden Kräfte von Magnetfeldern erreicht wird, die über Elektrizität gesteuert werden. Der Motor besteht in der einfachsten Version aus einem drehbaren Elektromagneten und dem Rotor, der über Schleiftontakte mit einer Stromquelle verbunden ist. Diese zwei Bauteile befinden sich wiederum im Magnetfeld eines Dauermagneten.

    Die einzelnen Bauteile bestehen dabei weitestgehend aus Metall. Darunter fallen zum Beispiel das Motorgehäuse, die Motorwelle sowie der Magnetkörper. Diese Teile sind üblicherweise aus Eisen oder Stahl. Weiterhin ist oftmals Kupfer im Inneren verbaut, sei es bei der Wicklung der Spule oder für die stromführenden Kabel, die zur Spule hinführen und für die Magnetisierung des Rotors verantwortlich sind. Als Kabelummantelung wird zudem Kunststoff verwendet, etwaig angebrachte Kondensatoren oder andere Bauteile modernerer Elektromotoren können auch Kohlefasern, Keramik oder eine Ölschmierung verwenden.

    Die Demontage eines elektrischen Motors ergibt also Metall sowie Kunststoff. Je nach Modell fallen jedoch auch Chemikalien und andere Feststoffe wie beispielsweise Keramik oder Kohlefasern an.

  • Stanzblechabfälle AVV 120102

    Beinhaltet

    • Blanke Blechabfälle

    Beinhaltet nicht

    • Verzinkte Blechabfälle
  • Altfahrzeuge AVV 160104

    Beschreibung

    Die Altfahrzeug-Verordnung regelt die ordnungsgemäße Verwertung von Altfahrzeugen.

    Danach darf derjenige, der sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, sein Altfahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.

    Wir sind ein zertifizierter Betrieb zur Altfahrzeugverwertung: Mehr erfahren

  • Sperrmüll AVV 20037

    Beschreibung

    Unter Sperrmüll versteht man bewegliche Gegenstände des privaten Hausrats, die aufgrund ihrer Größe nicht in die normalen Abfallbehälter oder Abfallsäcke passen.

    Beinhaltet

    • Möbel
    • Regale
    • Matratzen
    • Kinderwagen
    • Teppiche
    • Sportgeräte
    • Herd
    • Schuhe
    • Kleidung
    • Geschirr

    Beinhaltet nicht

    • Kühlschränke
    • Weitere Elektrogroßgeräte
    • Flüssigkeiten aller Art
    • Farbreste
    • Säuren
    • Reinigungsmittel
    • Autoreifen
    • Autobatterien
    • Leuchtstoffröhren
    • Energiesparlampen
    • Fenster
    • Zäune
    • Türen
  • Kartonagen/Mischpapier AVV 150101 / 200101

    Beinhaltet

    • Altpapier
    • Verpackungen aus Kartonagen
    • Zeitungen, Zeitschriften
    • Wellpappe
    • Papierabfälle aus Büros

    Beinhaltet nicht

    • Folien
    • Kunststoffe jeglicher Art
    • Laminierte Papiere
    • Beschichtete Papiere (z.B. Backpapier)
    • Ordner
  • Altholz AVV 170201 / 170204

    Beinhaltet

    Sorte I bis Sorte III: Naturbelassenes Altholz, Altholz gemischt

    (AVV 170201)

    • Altholz unbehandelt, frei von Farbe und Anhaftungen
    • Naturbelassene Paletten
    • Obstkisten ohne Kunststoffeinlage und Papier
    • Verpackungskisten
    • Verpackungsholz
    • Bohlen, Bretter und Dielen aus dem Innenbereich
    • Innentüren ohne Anhaftung
    • Holz aus Sperrmüllsammlungen
    • Möbel

    Sorte IV: Altholz mit schädlichen Verunreinigungen

    (AVV 170204)

    • Altfenster, Fensterläden, Dachbalken, Dachlatten, tragendes Gebälk
    • Fassadenelemente (Fachwerk)
    • Hölzer und Zäune
    • Palisaden
    • Spielgeräte, Pergolen, Carports
    • Außentüren
    • Obst-/ Weinbaupfähle
    • Holz aus dem Garten-/ Landschaftsbau
    • Kabeltrommeln

    Hinweise

    Gemische verschiedener Sorten werden der Sorte IV und somit der schlechtesten Sorte zugeordnet.

    Nur nach Einzelfallprüfung angenommen werden:

    • Brandholz
    • Holz mit PVC-Beschichtungen
    • Aluminiumbeschichtungen etc.
    • Säge- und Schleifspäne
    • Sonstige Hölzer, die schädliche Verunreinigungen enthalten (wie Werkstattfußböden, ölgetränktes Sägemehl usw.)
  • Grünabfälle AVV 200201

    Beinhaltet

    • Äste und Zweige kleiner als 15 cm
    • Baumschnitt
    • Grün- und Strauchschnitt
    • Baum- und Strauchnadeln
    • Blumen und Gestecke
    • Friedhofsabfälle
    • Gemüse- und Obstabfälle
    • Heu, Laub und Stroh
    • Kompost, Mulch und Rindenmulch
    • Rasenschnitt und Unkraut

    Beinhaltet nicht

    • Stammholz
    • Wurzeln größer als 15 cm
    • Abfälle aus der Tierhaltung
    • Äste und Zweige größer als 15 cm
    • Erdaushub und Mutterboden
    • Holzmöbel, Zäune und Gartenzäune
    • Speiseabfälle und Küchenabfälle
    • Verunreinigte Grün- und Parkabfälle
  • Gewerbeabfälle AVV 200301

    Beinhaltet

    • Altpapier
    • Aktenschnipsel in Säcken
    • Verpackungsmaterial jeglicher Art
    • Styropor-Formteile
    • Hartkunststoffe (Rohre, Kabelkanäle, Produktionsabfälle)
    • Kabelreste
    • Schrott, Blech, Kupfer und Messing (in kleinen Mengen)
    • PVC-BeIäge, Teppichbodenreste und Bodenbeläge
    • Jegliche Blechbehätter wie Eimer und Kanister (nur restentleert)
    • Holz (Paletten, Kantenschutz, Restabschnitte, Spanplatten etc.)
    • Sperrmüll (alte Möbelteile, Couchgamituren, Polstermöbel)
    • Geschirr, Bekleidung, Heimtextilien etc.
    • Glas jeglicher Art (in kleinen Mengen)
    • Bauschutt, Steine, Gips und Keramik (in kleinen Mengen)

    Beinhaltet nicht

    • Behandeltes Holz
    • Lebensmittel, Nassmüll oder Biomüll
    • Elektronikschrott (Datenträger aus Büro und Haushalt wie z.B. Computer)
    • Batterien jeglicher Art
    • Volle oder nicht restentleerte Eimer, Kanister usw.
    • Sondermüll jeglicher Art
    • Infektiöse Abfälle
    • Isolierwolle (Glas- oder Steinwolle)
    • Asbest
  • Dachpappe AVV 170302

    Beinhaltet

    • Dachbahnen aus Bitumen
    • Bitumenschindeln (frei von Teer und Asbest)
    • AWA-Schindeln (frei von Teer und Asbest)
  • Mineralischer Bauschutt AVV 170802

    Beinhaltet

    • Mineralischer Bauabbruch
    • Gasbetonsteine (Ytong, Hebel, Porit)
    • Kalk-Zement-Putz, Bimssteine
    • Gipsplatten und Rigipsplatten ohne Styropor (Styropor muss separat entsorgt werden)
    • Fermacell ohne Styropor

    Beinhaltet nicht

    • Dämmstoffe
    • Glas- und Steinwolle
    • Teerhaltiger Straßenaufbruch (nicht zu verwechseln mit bituminösem Straßenaufbruch)
    • Sondermüll jeglicher Art und sonstige Materialien wie z.B. Kunststoffe, Schrott, Holz, Stroh, Heraklith, Kabel etc.
  • Bauschutt AVV 170107

    Beinhaltet

    • Betonbruch, Mauerwerksbruch, Kanalrohre aus Ton oder Beton
    • Natursteine, Natursteinböden, Pflastersteine und Waschbeton
    • Ziegel, Tonfliesen und Klinker
    • Fliesen, Kacheln, Sanitär-Keramik und Marmorplatten
    • Gartenwegplatten, Gehwegplatten und Schieferplatten
    • Steinböden
    • Keramik
    • Porzellan

    Beinhaltet nicht

    • Kalk-Zement-Putz
    • Zementestrich aus Unterbau
    • Gipshaltiger Verputz
    • Estriche
    • Glasbausteine
    • Gasbetonsteine (Ytong, Hebel, Porit)
    • Bimssteine
    • Kalksandstein
    • Kaminsteine
    • Industrieabwasserrohre
    • Jauchegruben
    • Gipsplatten
    • Rigipsplatten
    • Heraklitplatten
    • Straßenaufbruch
  • Altreifen AVV 160103

    Beinhaltet

    • PKW-Reifen
    • LKW-Reifen
    • Motorrad-Reifen
    • Traktor-Reifen

    Beinhaltet nicht

    Andere Produkte aller Art, selbst wenn sie aus Gummi oder Kautschuk bestehen.

    Das gilt auch für Fahrradreifen.

  • Altglas AVV 170202

    Beinhaltet

    • Fensterglas
    • Spiegel
    • Trinkgläser
    • Blumenvasen
    • Auflaufformen aus Glas
    • Mikrowellenherdgeschirr aus Glas
    • Glaskannen aus der Kaffeemaschine
    • Glasflaschen

    Beinhaltet nicht

    • Energiesparlampen und andere Leuchtmittel
  • Gemischte Bau- und Abbruchabfälle AVV 170904

    Beinhaltet

    • Bauschutt
    • Gipshaltiger Verputz (synthetisch)
    • Holz (Paletten, Kantenschutz, Bauhölzer etc.)
    • Unbehandeltes Holz
    • Sperrmüll (Polstermöbel, Sessel, Sofa, Matratzen usw.)
    • Teppichböden, PVC-Beläge und Bodenbeläge
    • Gipsplatten, Rigipsplatten, Heraklit-Platten, Strohmatten und Schilfmatten
    • Hartkunststoffe (Rohre, Kabelkanäle, Jalousien, Kunststoffenster)
    • Jegliche restentleerte Behälter (Eimer, Kanister)
    • Tapeten
    • Verpackungsmaterial jeglicher Art (Folien, Tüten, Säcke, Kartons)
    • Kabelreste
    • Stark verschmutzte Abdeckfolien
    • Glas jeglicher Art
    • Altpapier (Büropapier, Kartonagen, Zeitungen, Prospekte, Kataloge, Akten etc.)
    • Schrott und Metalle

    Beinhaltet nicht

    • Altreifen
    • Elektronikschrott
    • Sondermüll jeglicher Art
    • Nassmüll und Biomüll
    • Dachpappen und Teerpappen
    • Isolierwolle (Glas- und Steinwolle)
    • Asbesthaltige Baustoffe (Etemit etc.)
  • Asbesthaltige Baustoffe AVV 170605

    Beschreibung

    Annahme von asbesthaltigen Abfällen

    Die Annahme ist nur zulässig in staubdicht verpackten Gebinden, damit eine Freisetzung von Fasern ausgeschlossen werden kann. Es ist darauf zu achten, dass die Gebinde zur Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen reißfest sind, um Beschädigungen auszuschließen. Das Zerkleinem von Asbestabfällen ist nicht zulässig. Asbesthaltige Abfälle müssen separat angeliefert bzw. abgeholt werden.

    Beinhaltet

    • Abfälle mit fest gebundenen Asbestfasern
    • Abwasserrohre, Schornsteinteile oder plattenförmige Abfälle aus Asbestzement (z.B. Dachplatten, Fassaden aus Etemit usw.)
    • Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern
    • Asbesthaltige Leichtbau- und Brandschutzplatten (z.B. Promasbestplatten, Neptunitplatten)